Der digitale Nachlass
Wenn wir diese Welt verlassen, dann hinterlassen wir nicht nur mehr oder weniger gefüllte Bankkonten, Häuser, Schmuck ect., sondern auch viel „Digitales“. Man spricht hier vom digitalen Nachlass. Darunter versteht man die Summe aller Rechte und Pflichten, die man digital hinterlässt.
Dazu gehören:
- die eigene Homepage
- Email-Accounts
- Online-Banking-Zugänge
- Facebook und alle anderen Social Media - Accounts
- Bitcoin Anlagen
- u.v.m.
Wichtig zu wissen ist:
- der Datenschutz endet mit dem Tod
- Inhalte der verschiedensten Plattformen gehören nicht dem Nutzer allein – auch dem Plattformbetreiber (lesen Sie immer die Nutzungsverträge!)
- Die Erben haben nach dem Tod des Verstorben kein Auskunftsrecht
- Listen Sie alle digitalen Inhalte und Zugänge (Passwörter etc.) auf und informieren Sie den potentiellen Erben darüber – Sie können diese Liste auch bei einem Anwalt Ihres Vertrauens hinterlegen
- Wenn Sie die Zugangsdaten verändern, was man ja regelmäßig tun sollte, danntun Sie dies auch auf „dieser Liste“!
Rechtsanwälte stehen Ihnen hierzu jederzeit mit Rat und Tat zur Seite!
Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihren digitalen Nachlass – weil es nicht wurscht ist!
Carolin Hoffeld
NUOVO